Beratungsschwerpunkte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Compliance
- Corporate Governance
- Corporate Social Responsibility/ Corporate Sustainability
- Cyber Security
- Cybercrime
- Datenschutzrecht
- Datenschutzerklärungen
- Englisches und US-amerikanisches Recht
- Erbrecht, Nachlassmanagement
- EU Recht
- Familienrechtliche Angelegenheiten
- GbR Verträge
- Gewerblicher Rechtsschutz
- GmbH, UG oder Vereinsgründungen
- Hinweisgeberschutzgesetz („whistleblower“)
- Immobilienrecht
- Internationales Erbrecht
- Internationales Handelsrecht
- Internationales Kaufrecht
- Internationales Privatrecht
- Internationales Recht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Jagd- und Waffenrecht
- Kooperationsvereinbarungen
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Lateinamerikanisches Recht
- Letter of Intent
- Lettisches Recht
- Lizenzverträge
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz)
- Letztwillige Verfügungen, z.B. Testamente
- Memoranda of Understanding
- Miet- und Pachtverträge
- Nationales Wirtschaftsrecht
- Nationale und Internationale Menschenrechte
- Non-Disclosure Agreements
- Patientenverfügungen
- Softwareüberlassungsverträge
- Strategische Vernetzung national und international tätiger Unternehmen
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten
- Stiftungsrecht
- Umfassende rechtliche Beratung von Start-ups
- Unternehmensberatung national/international
- Vertragsgestaltung, u.a. für komplexe (internationale) Sachverhalte
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Vereinsrecht
- Versicherungsrecht & Versicherungsvertragsrecht
- Verschwiegenheitsvereinbarungen
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zivilrecht
Schulungen in Künstlicher Intelligenz (KI )
Die 2024er EU-KI-Verordnung ("AI-Act") verlangt seit Juli 2026 (konkret durch Digital Omnibus) von allen Anbietern ("providers") und Betreibern ("deployers"), die KI-Systeme einsetzen, dass sie die KI-Kompetenz ("AI-literacy") ihrer Mitarbeiterschaft fördern (Art. 4 KI-VO). Diese Förderung der KI-Kompetenz gilt gleichermaßen für Unternehmen und Verwaltung, unabhängig von ihrer Grösse. Zur Erfüllung dieser vom EU-Gesetzgeber gewollten Pflicht sind Schulungen der schnellste und einfachste Weg.
Wir bieten online und vor Ort Schulungen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse perfekt und individuell zugeschnitten sind. Hiermit haben Sie zugleich einen Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nach Art. 4 KI-VO nachgekommen sind ("Compliance!"). Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!
FAQ's
Je nach Vorkenntnissen von 1 bis 3 Stunden.
Individuell angemessen nach Umfang des jeweiligen KI-Einsatzes, vor Ort oder online, und der Zahl der Teilnehmenden.
Nach Absprache (fast) jederzeit.
Es werden die rechtlichen, technischen und ethischen Rahmenbedingungen des KI-Einsatzes an praktischen Beispielen erläutert.
Gutachten
Zudem bieten wir wissenschaftliche (Kurz)Gutachten in unseren Beratungsschwerpunkten. Ferner stehen wir beratend und gutachterlich für unabhängige Zweitmeinungen zur Verfügung.
Mediation & Konfliktmanagement
Die Erarbeitung konfliktvermeidender Strategien gehört gleichfalls zu unserer Kernkompetenz, genauso wie nationale und internationale / interkulturelle Mediation und andere Formen alternativer (außergerichtlicher) Streitschlichtung. Zur Alternativen Streitschlichtung (Alternative Dispute Resolution / ADR) gehören Schiedsverfahren, Schlichtung, (Nach)Verhandlungen, aber auch die Verbesserung oder Wiederherstellung innerbetrieblicher Kommunikation.
